Auslöser des Verfahrens war ein „Kooperationsantrag" eines Reifengroßhändlers. Das nun verhängte Bußgeld in Höhe von 11,9 Millionen Euro hätte durchaus noch höher ausfallen können, allerdings wurde bei der Bußgeldzumessung mildernd berücksichtigt, dass Maxxis und Best4Tires Berlin bei der Aufklärung des Sachverhalts mit dem Bundeskartellamt kooperiert haben. Maxxis und die Reifen Müller GmbH & Co. KG („Reifen Müller") haben einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung zugestimmt, heißt es. Noch sind die Bußgeldbescheide nicht rechtskräftig. Im Falle des Einspruchs geht der Fall an das Oberlandesgericht Düsseldorf, das dann den Tatvorwurf in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht prüft. Von Seiten der Best4Tires GmbH wird mitgeteilt, rechtliche Schritte eingehend prüfen zu wollen.
Zum Hintergrund des Verfahrens äußert sich Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts: „Vertikale Preisbindungen gehen regelmäßig zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie führen häufig dazu, dass überhöhte Preise gezahlt werden müssen. Das Bundeskartellamt verfolgt diese schon seit Anfang der 1970er Jahre verbotenen Praktiken konsequent. Margengarantievereinbarungen sind jedenfalls dann kartellrechtswidrig, wenn sie – wie hier – Vorgaben für die Verkaufspreise der Händler enthalten und damit deren Preissetzungsfreiheit einschränken.“ Auf wirtschaftlichen Druck der Reifengroßhändler 1a Berlin-Tyre GmbH & Co. KG – die Rechtsvorgängerin der Best4Tires Berlin GmbH – und Reifen Müller schloss die Maxxis International GmbH laut den Kartellwächtern zum Jahreswechsel 2015/2016 mit diesen beiden Händlern sogenannte Margengarantievereinbarungen über verkaufte Reifen der Marken Maxxis und CST.
In einer Mitteilung des Bundeskartellamtes wird erläutert: „Den Vereinbarungen lag das gemeinsame Verständnis zugrunde, dass die Großhändler – insbesondere auf der Onlineplattform Tyre24 – nicht als Preisführer auftreten, sondern die Reifen nur 'defensiv' vermarkten sollten. In den Folgejahren schloss Maxxis entsprechende Vereinbarungen mit neun weiteren Reifengroßhändlern. Parallel dazu etablierte Maxxis mit einer zunehmenden Zahl von Reifengroßhändlern ein System der Preismoderation. Dies beruhte auf der Übermittlung unverbindlicher Preisempfehlungen (UVP), der laufenden Überwachung der tatsächlichen Verkaufspreise – insbesondere auf der Onlineplattform Tyre24 – sowie gezielten Interventionen von Maxxis bei aus ihrer Sicht zu niedrigen Verkaufspreisen. Begünstigt wurde dieses System dadurch, dass Unternehmen auf Tyre24 während des Tatzeitraums sowohl als Anbieter als auch als Abnehmer registriert sein konnten. Über ein Abnehmerkonto konnten sie für jeden Reifen auf einen Blick Anbieter, Lagerbestände und Verkaufspreise einsehen.”
Nach Einleitung eines Kartellordnungswidrigkeitenverfahrens durch das Bundeskartellamt stellte Maxxis die Preismoderation ein und kündigte die noch bestehenden Margengarantievereinbarungen im Juli 2024. Neben Maxxis als Preisbinder hat das Bundeskartellamt auch die beiden Reifengroßhändler Best4Tires Berlin und die Reifen Müller GmbH & Co. KG, seit 2018 zu Hankook Tire gehörend, bebußt. Nach den Feststellungen des Bundeskartellamtes hatten die Rechtsvorgängerin der Best4Tires Berlin und Reifen Müller auf den Abschluss entsprechender Margengarantievereinbarungen gedrängt und hiervon durch erhebliche Ausgleichszahlungen profitiert. Die Best4Tires Berlin haftet auch für das Verhalten ihrer Rechtsvorgängerin 1a Berlin-Tyre GmbH & Co KG, da sie deren kartellrechtswidriges Verhalten nach der Übernahme im Juli 2022 bis mindestens Januar 2024 fortgeführt hat, wird in der Mitteilung des Bundeskartellamtes klargestellt.
Dass die vom Bundeskartellamt identifizierte Praxis von Best4Tires auch nach Übernahme der 1a Berlin-Tyre GmbH & Co. KG fortgeführt wurde, weist das Best4Tires-Management zurück. In der Unternehmensmitteilung heißt es: „Das Verfahren betrifft ein mutmaßliches Fehlverhalten der früheren 1a Berlin-Tyre beim Vertrieb von Ersatzreifen der Marke Maxxis. Die beanstandeten Vorgänge waren Best4Tires zum Zeitpunkt der Übernahme der 1a Berlin-Tyre im Juli 2022 nicht bekannt. Die B4T Berlin wird in dem Verfahren als Rechtsnachfolger der übernommenen Gesellschaft adressiert. Die bei der übernommenen Gesellschaft verantwortlichen Personen haben Best4Tires lange verlassen. Das Unternehmen hat nach Bekanntwerden der Vorwürfe im Zuge einer Durchsuchung freiwillig interne Untersuchungen durchgeführt, mit dem Bundeskartellamt kooperiert und die Aufklärung unterstützt.” Nach Überzeugung der Geschäftsführung von Best4Tires endeten die beanstandeten Vorgänge spätestens mit der Übernahme im Juli 2022. Das Bundeskartellamt vertritt die Auffassung, das beanstandete Verhalten sei auch in den Monaten nach der Übernahme durch die B4T Berlin fortgeführt worden. Seitens des Reifengroßhändlers wird aber bekräftigt: „Best4Tires hatte von dem vorgeworfenen Verhalten keine Kenntnis. Best4Tires teilt die Bewertung des Bundeskartellamts nicht, soweit die Behörde eine Fortführung verbotener Verhaltensweisen nach der Übernahme annimmt. Die Best4Tires wird daher rechtliche Schritte dagegen eingehend prüfen."